Fridolfinger Strassenpreis 2017 – Teilnahmebedingungen

Das Reglement


vorbehaltich der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden

Die Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmeberechtignung
Beim Fridolfinger Strassenpreis 2017 sind alle Hobby- und Amateurradradsportler teilnahmeberechtigt.

2. Mindestalter
Teilnehmer des Fridolfinger Strassenpreises 2017 müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Rennklassen Kids Race, U13, U15, U17 und U19 benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungberechtigten: DOWNLOAD Einverständniserklärung
(Stichtag 16.07.2017).

3. Gesundheit
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Fridolfinger Straßenpreises, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, zu prüfen.

4. Material
Nachfolgend aufgelistetes Material bzw. Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Triathlon-, Hörner bzw. Deltalenker
  • Lenkeraufsätze aller Art
  • Packtaschen
  • Flaschenhalter hinter oder unter dem Sattel
  • Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Aluminium etc.
  • Einräder aller Art
  • E-Bikes
  • mehrspurige FahrzeugeScheibenräder vorne und / oder hinten

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrrad auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen, besonders hinsichtlich der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile. Bei technischen Mängeln kann der Teilnehmer vom Start des Rennens ausgeschlossen werden.

Das Reglement

1. Allgemein
Der Fridolfinger Straßenpreis 2017 findet auf gesperrten Straßen statt. Die Teilnehmer dieser Veranstaltung haben die Anordnungen der Aufsichtsorgane und jener des Ordnerpersonals zu befolgen.

2. Wertung
 Beim Kids Race (R.1.1 und R.1.2.) und beim Hobbyfahrer-Rennen (R.6.1.) erfolgen keine Rangwertungen. Für die Teilnehmer/innen der anderen Rennen erfolgt eine Wertung. Die jeweils drei Klassenbesten werden geehrt und erhalten einen Preis. Jede/r Teilnehmer/in des Kids Race erhält einen Preis.

Sonderwertungen

  • RSC – Vereinsmeisterin
  • RSC – Vereinsmeister
  • Fridolfinger Gemeindemeisterin
  • Fridolfinger Gemeindemeister

3. Startnummern

Falls für die Zeitmessung ein elektronisches Zeitmesssystem verwendet wird, muss jeder Teilnehmer seinen Zeitmess-Transponder während des gesamten Rennens vorschriftsmäßig montiert (Montageanleitung bei Startnummernausgabe) haben, andernfalls kann die individuelle Fahrzeiterfassung nicht erfolgen. Die Zeitnehmungstransponder müssen nach dem Zieleinlauf sofort bei der Startnummernausgabe retourniert werden. Nicht retournierte Transponder werden mit 70 € ausnahmslos nachverrechnet! Bei der Ausgabe der Tansponder sind 20 € Pfand zu bezahlen. Die Pfandgebühr von 20 € wird nach Rückgabe des Transponders zurückbezahlt. Nicht retournierte Transponder werden mit 70 € ausnahmslos nachverrechnet!

Achtung: Die Rückenstartnummern müssen bei jeder Witterung gut sichtbar außen, am Rücken des äußersten Kleidungsstücks, getragen werden. Dies wird durch die Rennleitung kontrolliert und zieht bei Nichtbeachtung die Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers nach sich.

4. Bike Check
Vor dem Start des Rennens werden die Fahrräder stichprobenartig auf technische Mängel hin untersucht und gegebenenfalls nicht zum Start zugelassen. Der Bike Check findet vor der Startaufstellung im Startbereich statt.

5. Start/Ziel
Der Startschuss des ersten Rennens (Kids Race) erfolgt um 09:30 Uhr im  Gewerbegebiet Fridolfing-Kaltenbrunn. Das Briefing beginnt unmittelbar vor Start der jeweiligen Rennklasse.

6. Neutralisierter Start
Die Rennen des Fridolfinger Straßenpreises 2017 werden neutralisiert gestartet. Beim neutralisierten Start, der durch Warnblinklicht eines vorausfahrenden Führungsfahrzeuges signalisiert wird, darf kein Teilnehmer diese Fahrzeug überholen. Die Freigabe des Rennens wird durch Flaggen aus dem Führungsahrzeug signalisiert.

7. Beschilderung und Streckenposten
Die komplette Strecke des Fridolfinger Straßenpreises 2017 ist an wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen mit entsprechenden Schildern und Absperrungen versehen, welche die Richtung weisen. Zusätzlich wird an wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen Ordnerpersonal des Veranstalters und/oder Feuerwehr versuchen, zu erhöhter Sicherheit der Veranstaltung beizutragen. Den Anweisungen von Feuerwehr und dem Ordnerpersonal ist unbedingt Folge zu leisten.

8. Ziel
  Falls für die Zeitmessung ein elektronisches Zeitmesssystem verwendet wird, muss im Ziel jeder Teilnehmer die Kontaktschleifen im Boden überfahren.

9. Ausscheiden aus dem Rennen
Teilnehmer, die sich aus welchem Grund auch immer entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich bei der Rennleitung im Start-/Zielbereich abmelden. Teilnehmer, die überrundet werden, haben das Rennen nach der nächsten Zieldurchfahrt unverzüglich zu verlassen und müssen sich bei der Rennleitung abmelden.

10. Besenwagen
Hinter dem letzten Fahrer fährt ein Schlussfahrzeug.

11. Verpflegung und Getränke
Jeder Teilnehmer ist während des Rennens für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird in einer Verpflegungszone vor und nach den Rennen Obst, Sportgetränke, etc. anbieten, solange der Vorrat reicht. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen und die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.

12. Wichtige Regeln

  • Für alle Teilnehmer des Fridolfinger Straßenpreises 2017 gilt ausnahmslos Helmpflicht.
  • Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallen zu lassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher.
  • Begleitfahrzeuge sind nicht zugelassen.
  • Langsamere Fahrer müssen im Falle des Überholtwerdens unverzüglich den Weg freimachen.
  • Jeder Teilnehmer muss unübersichtliche Streckenteile vorsichtig befahren und in Abfahrten unbedingt bremsbereit bleiben.
  • Defekte muss jeder Teilnehmer generell neben der Strecke beheben.
  • Überrundete Teilnehmer müssen das Rennen verlassen
  • Beim Zielspurt ist Spurwechsel nicht erlaubt.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Radrennen jederzeit abzubrechen bzw. nicht zu starten. Dieser Fall könnte insbesondere bei extrem schlechter Witterung und gleichzeitiger Gefahr für die Sicherheit der Teilnehmer eintreten. In diesem Fall haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Startgebühren, weiterhin lässt sich daraus nicht das Recht auf darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche ableiten.

13. Verwarnungen, Disqualifikation

Die Rennleitung und das Ordnungspersonal des Veranstalters werden die oben stehenden Regeln während der gesamten Veranstaltung überwachen. Bei Nichtbeachtung der Regeln wird das Ordnungpersonal deutliche Verwarnungen aussprechen und den jeweiligen Fall dem Veranstalter melden. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zu verhängen wegen

  • Umweltverschmutzung
  • Nichteinhalten der Regeln
  • Grober Unsportlichkeit
  • Technischer Mängel an der Ausrüstung

Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Inhalt der oben genannten Punkte sind.

14. Hilfe von außen
Die Teilnehmer des Fridolfinger Straßenpreises 2017 dürfen keinerlei Hilfe von außen annehmen, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren durch nicht am Rennen teilnehmende Personen. Ausgenommen sind hiervon nur die medizinische Hilfe durch das Rote Kreuz. Private Begleitfahrzeuge im Teilnehmerfeld sind verboten und führen zur Disqualifikation.

17. Protest und Jury
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis eine Stunde nach Zielschluss Protest bei der Rennleitung einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus zwei Mitgliedern (Rennleiter, Leiter der Zeitnahme) wird den Protest unverzüglich verhandeln und noch vor der Siegerehrung entscheiden. Die Protestgebühr beträgt 50 Euro. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

18. Haftung
Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich und erklärt hiermit ausdrücklich, dass er bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen Höhe versichert ist. Veranstalter und Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und Verletzungen, die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben, eigenverantwortlich wahrzunehmen, selbst zu tragen und keine rechtlichen Ansprüche bzw. Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die die Veranstaltung durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

19.) Verwendung der Einnahmen
Überschüsse (Einnahmen abzüglich der Ausgaben für die Veranstaltung) aus Startgeldern, Spenden und Einnahmen aus dem Verkauf von Getränken und Speisen werden für den Fridolfinger Sozialfond gespendet.

Wichtiger Hinweis: Alle o.g. Angaben verstehen sich unter Vorbehalt

 

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